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IPPC Logo Abdruckbeispiele jetStamp 1025

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Beschreibung

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IPPC-Paletten kennzeichnen und Holzprodukte individuell markieren!

Bei Holz-Paletten, die nach dem internationalen Standard ISPM-15 behandelt wurden, muss der IPPC-Stempel aufgebracht werden. Mit den REINER® Akku-Kennzeichnungsgeräten funktioniert dies einfach und schnell: Das Gerät an die vorgeschriebene Position halten und den IPPC Druck per Tintenstrahltechnologie direkt auf das Holz drucken. Fertig!

So lassen sich fast alle Holzprodukte individuell markieren. Entweder für den Versand, um den Überblick und die Rückverfolgbarkeit zu behalten, oder später beim fertigen Möbelstück, um dem Kunden weitere Informationen über Herstellung und evtl. zukaufbare Zubehöre zu liefern.

Auch teure Holzböden können markiert werden, damit die Qualität auch vor Ort beim Einbau gewährleistet werden kann und Fälschungen schneller erkannt werden.

Bereits im Wald können gefällte Baumstämme markiert werden. So weiß der Abholer und das Sägewerk, welches Holz von welchem Wald und von welchem Besitzer stammt. Mit der Baumstamm-Markierung und der anschließenden Holz-Kennzeichnung kann der komplette Werdegang vom Baum zum Holzboden oder zum Holzmöbel nachvollzogen werden.

 

Kann man auf Paletten die IPPC-Kennzeichnung stempeln oder drucken?

 Für die Kennzeichnung von Holz hat REINER® spezielle mobile Kennzeichnungsgeräte wie z.B. den jetStamp® 1025 entwickelt, damit ohne Kabel und ohne festen Arbeitsplatz die Markierung direkt auf die Palette aufdruckt werden kann. Eine spezielle IPPC Schablone wird dabei nicht benötigt. Der IPPC Stempel-Abdruck kann direkt in der mitgelieferten Software erstellt werden oder bereits von REINER® voreingestellt werden.

Damit Sie auf Ihren Paletten die IPPC-Kennzeichnung anbringen dürfen, müssen natürlich vorab die entsprechenden Bedingungen erfüllt sein. Nur Paletten, die der strengen IPPC-Vorschrift bzw. dem IPPC-Standard ISPM 15 entsprechen, dürfen als IPPC-Paletten bzw. ISPM 15-Paletten gekennzeichnet werden.

Weitere Informationen zur IPPC-Kennzeichnung erhalten Sie unter anderem von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (Kurz LfL) unter: